Ob Ihre Versicherung die Kosten übernimmt, hängt davon ab, was genau kaputtgegangen ist und wodurch der Schaden entstanden ist:
Bei fest verbauten Scheiben (z. B. Fenster oder Balkontür) ist in der Regel der Vermieter bzw. die Gebäudeversicherung zuständig – außer, Sie haben den Schaden selbst verursacht.
Bei Mobiliar- oder Einrichtungsglas (z. B. Vitrinen, Glastische, Duschkabinen) kann Ihre Hausratversicherung greifen – aber nur, wenn eine Glasbruch-Zusatzversicherung eingeschlossen ist.
Wenn Sie den Schaden selbst verursacht haben (z. B. aus Versehen etwas gegen die Scheibe geworfen), kann unter Umständen Ihre private Haftpflichtversicherung einspringen – je nach Vertragsdetails.
Tipp: Im Zweifel lohnt es sich, Foto und Schadenbeschreibung an Ihre Versicherung zu senden, oder Ihren Vermieter direkt anzusprechen.